Der Vorstand vertritt die Bürgerstiftung gerichtlich und außergerichtlich und ist
ihr gesetzlicher Vertreter. Er wird vom Stiftungsrat für 2 Jahre gewählt und kann
aus 3 bis 7 Personen gebildet werden. Seit Juli 2025 besteht er aus Hans-Jürgen
Blöcker, Jutta-Irene Dehlwes-Grotefend und Karl-Heinz Lesemann. Der Vorstand
ist für die Geschäftstätigkeit der Stiftung verantwortlich und hat seine
Tätigkeiten in der „Geschäftsordnung des Vorstands“ Anfang 2026 festgelegt.→
(Download Geschäftsordnung)
Gewählt werden die Vorstandsmitglieder vom Stiftungsrat. Dies dient als
Kontrollmechanismus und besteht aus 5 bis 15 Personen (die Anzahl der
Personen legt die Stiftungsversammlung fest), die für eine Amtszeit von 3
Jahren von der Stiftungsversammlung gewählt werden. Alle Personen, die
500€ der Bürgerstiftung Lilienthal zugestiftet haben, sind auf Lebenszeit
berechtigt, Teil der Versammlung und somit stimmberechtigt zu sein.
Die Stiftungsversammlung, der Stiftungsrat und der Vorstand können
gemeinsam Satzungsänderungen beschließen oder auch die Auflösung der
Stiftung. Neben diesen Organen kann die Stiftung Fachausschüsse und ein
Kuratorium berufen.
Einzelheiten zu den Organen und ihren Aufgaben finden Sie in dem
nachfolgenden Schaubild.





